Jugendschutz
Auf unserem Festival gilt das deutsche Jugendschutzgesetz (JuSchG). Damit alles sicher abläuft, beachtet bitte die Regelungen.
Personen unter 18 Jahren
Zutritt zum Festivalgelände ist nur erlaubt mit:
– Ausgefülltem „Muttizettel“
– Begleitung durch eine erziehungsbeauftragte oder personensorgeberechtigte Person
Was ist ein Muttizettel?
Ein „Muttizettel“ ist eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern, mit der eine volljährige Person (mindestens 18 Jahre alt) vorübergehend die Aufsichtspflicht übernimmt.
Was wird zusätzlich zum Muttizettel benötigt?
– Eine Kopie des Ausweises der erziehungsbeauftragten Person (die den Muttizettel unterschrieben hat)
– Der Ausweis eines Elternteils (personensorgeberechtigte Person)
– Der eigene Schüler- oder Personalausweis
Alkohol
Jugendliche unter 18 Jahren dürfen keinen branntweinhaltigen Alkohol oder entsprechende Mixgetränke konsumieren (§9 JuSchG).
